Marc-Christian Jäger - English-German translation, proofreading, editing and coaching

Terms

Allgemeine Auf­trags­be­din­gun­gen
Marc-Christian Jäger

Stand: November 2026

1. Gel­tungs­be­reich und Ver­trags­schluss

(1) Diese All­ge­mei­nen Auf­trags­be­din­gun­gen gelten für Über­set­zungs­auf­träge, die Marc-Christian Jäger (Übersetzer) für seine Auf­trag­ge­ber (Auf­trag­ge­ber) ausführt. Sie gelten gegenüber Ver­brau­chern und Un­ter­neh­mern, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist und zwingendes Recht nicht ent­ge­gen­steht.

(2) Ent­ge­gen­ste­hende oder ergänzende Ge­schäfts­be­din­gun­gen des Auf­trag­ge­bers werden nur Ver­trags­be­stand­teil, wenn der Übersetzer ihrer Geltung aus­drück­lich zustimmt. In­di­vi­du­elle Ver­ein­ba­run­gen haben Vorrang.

(3) Diese Be­din­gun­gen werden nur dann Be­stand­teil des Vertrags, wenn der Auf­trag­ge­ber vor oder bei Ver­trags­schluss auf sie hin­ge­wie­sen wurde, sie in zumutbarer Weise zur Kenntnis nehmen konnte und ihrer Geltung zugestimmt hat. Bei Fern­ab­satz­ver­trä­gen mit Ver­brau­chern erhält der Auf­trag­ge­ber die Ver­trags­be­stä­ti­gung und die gesetzlich vor­ge­schrie­be­nen In­for­ma­tio­nen auf einem dau­er­haf­ten Da­ten­trä­ger.

2. Auftrag und Ausführung

(1) Umfang der Über­set­zung, Sprach­rich­tung, Ver­wen­dungs­zweck, Da­tei­for­mat, Lieferform und Lie­fer­ter­min ergeben sich aus dem in­di­vi­du­el­len Angebot oder der Auf­trags­be­stä­ti­gung. Der Übersetzer führt den Auftrag nach den Grund­sät­zen ord­nungs­ge­mä­ßer Be­rufs­aus­übung sorgfältig aus.

(2) Eine Be­glau­bi­gung, besondere For­ma­tie­rung, Druck­vor­be­rei­tung, ein Lektorat oder eine fachliche Prüfung sind nur geschuldet, wenn dies aus­drück­lich vereinbart wurde.

(3) Der Übersetzer erbringt die Über­set­zungs­leis­tung grund­sätz­lich persönlich. Eine Über­tra­gung des Auftrags oder die Ein­schal­tung einer weiteren Person erfolgt nur aus­nahms­weise und grund­sätz­lich nach vorheriger Zustimmung des Auf­trag­ge­bers. Ge­setz­li­che Da­ten­schutz- und Ver­schwie­gen­heits­pflich­ten bleiben unberührt.

3. Mitwirkung des Auf­trag­ge­bers

(1) Der Auf­trag­ge­ber stellt alle für die Über­set­zung er­for­der­li­chen Unterlagen und In­for­ma­tio­nen recht­zei­tig und voll­stän­dig bereit. Dazu gehören ins­be­son­dere vorhandene Ter­mi­no­lo­gie, Ab­bil­dun­gen, Tabellen, Ab­kür­zun­gen, interne Begriffe und Hinweise zum Ver­wen­dungs­zweck.

(2) Der Auf­trag­ge­ber weist vor Beginn auf besondere An­for­de­run­gen hin, etwa eine bestimmte Zielgruppe, ver­bind­li­che Ter­mi­no­lo­gie oder eine Verwendung für Druck, Ver­öf­fent­li­chung oder ein be­hörd­li­ches Verfahren. Bei für den Druck bestimmten Über­set­zun­gen stellt er recht­zei­tig einen Kor­rek­tur­ab­zug bereit, sofern dessen Prüfung vereinbart wurde.

(3) Namen, Zahlen, Daten und sonstige Angaben aus der Vorlage sollte der Auf­trag­ge­ber besonders prüfen. Die Ver­ant­wor­tung des Über­set­zers für die ver­ein­barte Über­set­zungs­leis­tung bleibt davon unberührt.

(4) Ver­zö­ge­run­gen und Mehr­auf­wand, die durch verspätete, un­voll­stän­dige oder nach­träg­lich geänderte Angaben oder Unterlagen entstehen, ver­schie­ben ver­ein­barte Fristen angemessen. Absehbarer zu­sätz­li­cher Aufwand wird dem Auf­trag­ge­ber mitgeteilt und nur nach dessen Zustimmung zusätzlich vergütet.

(5) Der Auf­trag­ge­ber versichert, zur Über­las­sung der Aus­gangs­texte und zur Be­auf­tra­gung der Über­set­zung berechtigt zu sein. Er bleibt für die Rechte an den von ihm be­reit­ge­stell­ten Inhalten ver­ant­wort­lich. Eine Frei­stel­lung des Über­set­zers gilt nur, soweit ein Anspruch Dritter auf einer vom Auf­trag­ge­ber zu ver­tre­ten­den Verletzung dieser Zu­si­che­rung beruht.

4. Lieferung, Prüfung und Mängel

(1) Die Über­set­zung wird in der ver­ein­bar­ten Form und innerhalb des ver­ein­bar­ten Zeitraums geliefert. Der Auf­trag­ge­ber prüft die Lieferung zeitnah und teilt erkennbare Mängel möglichst konkret mit. Ge­setz­li­che Rechte und Fristen bleiben unberührt.

(2) Bei einem Mangel kann der Auf­trag­ge­ber im ge­setz­li­chen Umfang Nach­er­fül­lung verlangen. Der Übersetzer erhält Ge­le­gen­heit, einen be­rech­tig­ten Mangel innerhalb einer an­ge­mes­se­nen Frist zu beheben. Weitere ge­setz­li­che Rechte, ins­be­son­dere Selbst­vor­nahme, Minderung, Rücktritt und Scha­dens­er­satz, bleiben unberührt.

(3) Für Män­gel­an­sprü­che gelten die ge­setz­li­chen Ver­jäh­rungs­fris­ten.

5. Haftung

(1) Der Übersetzer haftet nach den ge­setz­li­chen Vor­schrif­ten für Schäden, die vor­sätz­lich oder grob fahrlässig verursacht wurden, sowie bei schuld­haf­ter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Bei leicht fahr­läs­si­ger Verletzung einer we­sent­li­chen Ver­trags­pflicht haftet der Übersetzer nach den ge­setz­li­chen Vor­schrif­ten. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Ver­trags­schluss vor­her­seh­ba­ren, ver­trags­ty­pi­schen Schaden begrenzt. We­sent­li­che Ver­trags­pflich­ten sind Pflichten, deren Erfüllung die ord­nungs­ge­mäße Durch­füh­rung des Auftrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auf­trag­ge­ber regelmäßig vertrauen darf.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig ver­ur­sachte Schäden aus­ge­schlos­sen, soweit ein solcher Ausschluss gesetzlich zulässig ist. Die Haftung nach dem Pro­dukt­haf­tungs­ge­setz sowie eine über­nom­mene Garantie bleiben unberührt.

6. Ver­trau­lich­keit und Da­ten­schutz

(1) Der Übersetzer behandelt nicht of­fen­kun­dige In­for­ma­tio­nen und Unterlagen des Auf­trag­ge­bers ver­trau­lich. Eine Of­fen­le­gung erfolgt nur, soweit sie zur Auf­trags­aus­füh­rung er­for­der­lich, gesetzlich vor­ge­schrie­ben oder vom Auf­trag­ge­ber erlaubt ist.

(2) Per­so­nen­be­zo­gene Daten werden nach den geltenden Da­ten­schutz­vor­schrif­ten ver­ar­bei­tet. Ein­zel­hei­ten, ins­be­son­dere zu Zwecken, Rechts­grund­la­gen, Empfängern und Be­trof­fe­nen­rech­ten, ergeben sich aus der ge­son­der­ten Da­ten­schutz­er­klä­rung.

(3) Werden im Einzelfall externe Cloud- oder KI-gestützte Dienste eingesetzt, in denen Inhalte des Auf­trag­ge­bers ver­ar­bei­tet werden, geschieht dies nur unter Beachtung der an­wend­ba­ren Da­ten­schutz- und Ver­schwie­gen­heits­pflich­ten. Soweit er­for­der­lich, wird der Auf­trag­ge­ber vorher informiert und seine Zustimmung eingeholt.

7. Vergütung und Zahlung

(1) Es gilt die im Angebot oder in der Auf­trags­be­stä­ti­gung ver­ein­barte Vergütung. Ist keine Ver­gü­tungs­höhe vereinbart, gilt die ge­setz­li­che Regelung zur üblichen Vergütung.

(2) Um­satz­steuer wird zusätzlich berechnet, soweit sie gesetzlich anfällt. Ver­ein­barte oder vom Auf­trag­ge­ber vorab genehmigte notwendige Auslagen werden gegen Nachweis erstattet.

(3) Der Übersetzer kann bei um­fang­rei­chen Aufträgen oder aus sonstigem sachlichem Grund einen an­ge­mes­se­nen Vorschuss verlangen. Umfang und Fälligkeit werden vorab mitgeteilt. Bei um­fang­rei­chen oder län­ger­fris­ti­gen Aufträgen können im Angebot Ab­schlags­zah­lun­gen und Ab­rech­nungs­zeit­punkte für einzelne Leis­tungs­ab­schnitte vereinbart werden. Ab­schlags­zah­lun­gen für Teil­leis­tun­gen richten sich nach dem Wert der bis dahin ver­trags­ge­mäß erbrachten Leistungen; die Leistungen werden nach­voll­zieh­bar auf­ge­schlüs­selt.

(4) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zu zahlen, sofern auf der Rechnung keine andere Zah­lungs­frist angegeben ist. Bei Zah­lungs­ver­zug gelten die ge­setz­li­chen Ver­zugs­zin­sen und sonstigen ge­setz­li­chen Ansprüche.

8. Nut­zungs­rechte

(1) Soweit an der Über­set­zung ein Ur­he­ber­recht entsteht, verbleibt dieses beim Übersetzer. Nach voll­stän­di­ger Zahlung erhält der Auf­trag­ge­ber ein einfaches, nicht aus­schließ­li­ches Nut­zungs­recht für den im Auftrag ver­ein­bar­ten Zweck und Umfang.

(2) Eine Nutzung zu anderen Zwecken, eine Bear­bei­tung oder die Weitergabe an Dritte ist nur zulässig, soweit dies vom ver­ein­bar­ten Zweck umfasst oder gesondert vereinbart ist oder gesetzlich erlaubt ist. Zwingende ge­setz­li­che Nut­zungs­be­fug­nisse bleiben unberührt.

9. Wi­der­rufs­recht bei Ver­brau­cher­auf­trä­gen

(1) Bei Fern­ab­satz­ver­trä­gen und außerhalb von Ge­schäfts­räu­men ge­schlos­se­nen Verträgen kann Ver­brau­chern ein ge­setz­li­ches Wi­der­rufs­recht zustehen. Die Ein­zel­hei­ten ergeben sich aus der ge­son­der­ten Wi­der­rufs­be­leh­rung, die dem Ver­brau­cher vor Ver­trags­schluss zur Verfügung gestellt wird.

(2) Soll die Arbeit vor Ablauf der Wi­der­rufs­frist beginnen, wird der Ver­brau­cher vor Beginn gesondert auf­ge­for­dert, aus­drück­lich zu verlangen, dass der Übersetzer vor Frist­ab­lauf beginnt. Außerdem werden die er­for­der­li­che aus­drück­li­che Zustimmung zum vor­zei­ti­gen Beginn und die Be­stä­ti­gung eingeholt, dass der Ver­brau­cher weiß, dass sein Wi­der­rufs­recht bei voll­stän­di­ger Erbringung der Über­set­zungs­leis­tung erlischt. Die Er­klä­run­gen werden auf einem dau­er­haf­ten Da­ten­trä­ger do­ku­men­tiert, soweit dies gesetzlich er­for­der­lich ist. Ein Erlöschen des Wi­der­rufs­rechts tritt nur unter den ge­setz­li­chen Vor­aus­set­zun­gen ein; bei einem Widerruf vor voll­stän­di­ger Erbringung kann Wertersatz für die bis dahin erbrachte Leistung nur nach Maßgabe der ge­setz­li­chen Vor­schrif­ten verlangt werden. Diese AGB schließen das Wi­der­rufs­recht nicht pauschal aus.

10. Kündigung und Abrechnung bei Beendigung

(1) Das Wi­der­rufs­recht des Ver­brau­chers nach Nr. 9 und die Kündigung eines Auftrags sind un­ter­schied­li­che Rechte. Die ge­setz­li­chen Rechte beider Parteien zur Kündigung oder sonstigen Beendigung des Vertrags bleiben unberührt.

(2) Bei Aufträgen, die als Werk­ver­trag ein­zu­ord­nen sind, kann der Auf­trag­ge­ber den Vertrag nach den ge­setz­li­chen Vor­schrif­ten bis zur Vollendung kündigen. In diesem Fall kann der Übersetzer die ver­ein­barte Vergütung verlangen. Er muss sich ersparte Auf­wen­dun­gen sowie an­der­wei­ti­gen Erwerb und böswillig un­ter­las­se­nen an­der­wei­ti­gen Erwerb anrechnen lassen. Für den noch nicht erbrachten Teil der Werk­leis­tung wird gesetzlich vermutet, dass dem Übersetzer 5 Prozent der darauf ent­fal­len­den ver­ein­bar­ten Vergütung zustehen. Beide Parteien können nachweisen, dass der nach Anrechnung ver­blei­bende Anspruch höher oder niedriger ist.

(3) Bereits erbrachte Teil­leis­tun­gen und ver­ein­barte Ab­schlags­zah­lun­gen werden bei der Schluss­ab­rech­nung be­rück­sich­tigt. Für um­fang­rei­che Aufträge können im Angebot einzelne Leis­tungs­ab­schnitte, Ab­rech­nungs­zeit­punkte und Zah­lungs­ter­mine festgelegt werden. Bei einem Ver­brau­cher­wi­der­ruf richten sich Abrechnung und ein möglicher Wertersatz aus­schließ­lich nach den ge­setz­li­chen Wi­der­rufs­vor­schrif­ten.

11. An­wend­ba­res Recht und Ver­trags­spra­che

(1) Es gilt deutsches Recht. Bei Ver­brau­chern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz entzogen wird, der ihnen durch zwingende Be­stim­mun­gen des Rechts ihres ge­wöhn­li­chen Auf­ent­halts gewährt wird.

(2) Ver­trags­spra­che ist Deutsch.

12. Schluss­be­stim­mun­gen

Sollten einzelne Be­stim­mun­gen dieser AGB ganz oder teilweise nicht Ver­trags­be­stand­teil oder unwirksam sein, richtet sich der Vertrag im Übrigen nach den ge­setz­li­chen Vor­schrif­ten. Die ge­setz­li­chen Regelungen treten an die Stelle der nicht ein­be­zo­ge­nen oder un­wirk­sa­men Bestimmung.


Note:
The above General Conditions of Contract (Allgemeine Auf­trags­be­din­gun­gen) are only available in German. Only this German version is legally binding.

You may also download my general terms and conditions as a PDF file (in German).


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