Terms
Allgemeine Auftragsbedingungen
Marc-Christian Jäger
Stand: November 2026
1. Geltungsbereich und Vertragsschluss
(1) Diese Allgemeinen Auftragsbedingungen gelten für Übersetzungsaufträge, die Marc-Christian Jäger (Übersetzer) für seine Auftraggeber (Auftraggeber) ausführt. Sie gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist und zwingendes Recht nicht entgegensteht.
(2) Entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Übersetzer ihrer Geltung ausdrücklich zustimmt. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.
(3) Diese Bedingungen werden nur dann Bestandteil des Vertrags, wenn der Auftraggeber vor oder bei Vertragsschluss auf sie hingewiesen wurde, sie in zumutbarer Weise zur Kenntnis nehmen konnte und ihrer Geltung zugestimmt hat. Bei Fernabsatzverträgen mit Verbrauchern erhält der Auftraggeber die Vertragsbestätigung und die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen auf einem dauerhaften Datenträger.
2. Auftrag und Ausführung
(1) Umfang der Übersetzung, Sprachrichtung, Verwendungszweck, Dateiformat, Lieferform und Liefertermin ergeben sich aus dem individuellen Angebot oder der Auftragsbestätigung. Der Übersetzer führt den Auftrag nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig aus.
(2) Eine Beglaubigung, besondere Formatierung, Druckvorbereitung, ein Lektorat oder eine fachliche Prüfung sind nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
(3) Der Übersetzer erbringt die Übersetzungsleistung grundsätzlich persönlich. Eine Übertragung des Auftrags oder die Einschaltung einer weiteren Person erfolgt nur ausnahmsweise und grundsätzlich nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers. Gesetzliche Datenschutz- und Verschwiegenheitspflichten bleiben unberührt.
3. Mitwirkung des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt alle für die Übersetzung erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig und vollständig bereit. Dazu gehören insbesondere vorhandene Terminologie, Abbildungen, Tabellen, Abkürzungen, interne Begriffe und Hinweise zum Verwendungszweck.
(2) Der Auftraggeber weist vor Beginn auf besondere Anforderungen hin, etwa eine bestimmte Zielgruppe, verbindliche Terminologie oder eine Verwendung für Druck, Veröffentlichung oder ein behördliches Verfahren. Bei für den Druck bestimmten Übersetzungen stellt er rechtzeitig einen Korrekturabzug bereit, sofern dessen Prüfung vereinbart wurde.
(3) Namen, Zahlen, Daten und sonstige Angaben aus der Vorlage sollte der Auftraggeber besonders prüfen. Die Verantwortung des Übersetzers für die vereinbarte Übersetzungsleistung bleibt davon unberührt.
(4) Verzögerungen und Mehraufwand, die durch verspätete, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben oder Unterlagen entstehen, verschieben vereinbarte Fristen angemessen. Absehbarer zusätzlicher Aufwand wird dem Auftraggeber mitgeteilt und nur nach dessen Zustimmung zusätzlich vergütet.
(5) Der Auftraggeber versichert, zur Überlassung der Ausgangstexte und zur Beauftragung der Übersetzung berechtigt zu sein. Er bleibt für die Rechte an den von ihm bereitgestellten Inhalten verantwortlich. Eine Freistellung des Übersetzers gilt nur, soweit ein Anspruch Dritter auf einer vom Auftraggeber zu vertretenden Verletzung dieser Zusicherung beruht.
4. Lieferung, Prüfung und Mängel
(1) Die Übersetzung wird in der vereinbarten Form und innerhalb des vereinbarten Zeitraums geliefert. Der Auftraggeber prüft die Lieferung zeitnah und teilt erkennbare Mängel möglichst konkret mit. Gesetzliche Rechte und Fristen bleiben unberührt.
(2) Bei einem Mangel kann der Auftraggeber im gesetzlichen Umfang Nacherfüllung verlangen. Der Übersetzer erhält Gelegenheit, einen berechtigten Mangel innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben. Weitere gesetzliche Rechte, insbesondere Selbstvornahme, Minderung, Rücktritt und Schadensersatz, bleiben unberührt.
(3) Für Mängelansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
5. Haftung
(1) Der Übersetzer haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, sowie bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Übersetzer nach den gesetzlichen Vorschriften. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit ein solcher Ausschluss gesetzlich zulässig ist. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie eine übernommene Garantie bleiben unberührt.
6. Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Der Übersetzer behandelt nicht offenkundige Informationen und Unterlagen des Auftraggebers vertraulich. Eine Offenlegung erfolgt nur, soweit sie zur Auftragsausführung erforderlich, gesetzlich vorgeschrieben oder vom Auftraggeber erlaubt ist.
(2) Personenbezogene Daten werden nach den geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet. Einzelheiten, insbesondere zu Zwecken, Rechtsgrundlagen, Empfängern und Betroffenenrechten, ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung.
(3) Werden im Einzelfall externe Cloud- oder KI-gestützte Dienste eingesetzt, in denen Inhalte des Auftraggebers verarbeitet werden, geschieht dies nur unter Beachtung der anwendbaren Datenschutz- und Verschwiegenheitspflichten. Soweit erforderlich, wird der Auftraggeber vorher informiert und seine Zustimmung eingeholt.
7. Vergütung und Zahlung
(1) Es gilt die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung vereinbarte Vergütung. Ist keine Vergütungshöhe vereinbart, gilt die gesetzliche Regelung zur üblichen Vergütung.
(2) Umsatzsteuer wird zusätzlich berechnet, soweit sie gesetzlich anfällt. Vereinbarte oder vom Auftraggeber vorab genehmigte notwendige Auslagen werden gegen Nachweis erstattet.
(3) Der Übersetzer kann bei umfangreichen Aufträgen oder aus sonstigem sachlichem Grund einen angemessenen Vorschuss verlangen. Umfang und Fälligkeit werden vorab mitgeteilt. Bei umfangreichen oder längerfristigen Aufträgen können im Angebot Abschlagszahlungen und Abrechnungszeitpunkte für einzelne Leistungsabschnitte vereinbart werden. Abschlagszahlungen für Teilleistungen richten sich nach dem Wert der bis dahin vertragsgemäß erbrachten Leistungen; die Leistungen werden nachvollziehbar aufgeschlüsselt.
(4) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zu zahlen, sofern auf der Rechnung keine andere Zahlungsfrist angegeben ist. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen und sonstigen gesetzlichen Ansprüche.
8. Nutzungsrechte
(1) Soweit an der Übersetzung ein Urheberrecht entsteht, verbleibt dieses beim Übersetzer. Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht für den im Auftrag vereinbarten Zweck und Umfang.
(2) Eine Nutzung zu anderen Zwecken, eine Bearbeitung oder die Weitergabe an Dritte ist nur zulässig, soweit dies vom vereinbarten Zweck umfasst oder gesondert vereinbart ist oder gesetzlich erlaubt ist. Zwingende gesetzliche Nutzungsbefugnisse bleiben unberührt.
9. Widerrufsrecht bei Verbraucheraufträgen
(1) Bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen kann Verbrauchern ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen. Die Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung, die dem Verbraucher vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt wird.
(2) Soll die Arbeit vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, wird der Verbraucher vor Beginn gesondert aufgefordert, ausdrücklich zu verlangen, dass der Übersetzer vor Fristablauf beginnt. Außerdem werden die erforderliche ausdrückliche Zustimmung zum vorzeitigen Beginn und die Bestätigung eingeholt, dass der Verbraucher weiß, dass sein Widerrufsrecht bei vollständiger Erbringung der Übersetzungsleistung erlischt. Die Erklärungen werden auf einem dauerhaften Datenträger dokumentiert, soweit dies gesetzlich erforderlich ist. Ein Erlöschen des Widerrufsrechts tritt nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein; bei einem Widerruf vor vollständiger Erbringung kann Wertersatz für die bis dahin erbrachte Leistung nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften verlangt werden. Diese AGB schließen das Widerrufsrecht nicht pauschal aus.
10. Kündigung und Abrechnung bei Beendigung
(1) Das Widerrufsrecht des Verbrauchers nach Nr. 9 und die Kündigung eines Auftrags sind unterschiedliche Rechte. Die gesetzlichen Rechte beider Parteien zur Kündigung oder sonstigen Beendigung des Vertrags bleiben unberührt.
(2) Bei Aufträgen, die als Werkvertrag einzuordnen sind, kann der Auftraggeber den Vertrag nach den gesetzlichen Vorschriften bis zur Vollendung kündigen. In diesem Fall kann der Übersetzer die vereinbarte Vergütung verlangen. Er muss sich ersparte Aufwendungen sowie anderweitigen Erwerb und böswillig unterlassenen anderweitigen Erwerb anrechnen lassen. Für den noch nicht erbrachten Teil der Werkleistung wird gesetzlich vermutet, dass dem Übersetzer 5 Prozent der darauf entfallenden vereinbarten Vergütung zustehen. Beide Parteien können nachweisen, dass der nach Anrechnung verbleibende Anspruch höher oder niedriger ist.
(3) Bereits erbrachte Teilleistungen und vereinbarte Abschlagszahlungen werden bei der Schlussabrechnung berücksichtigt. Für umfangreiche Aufträge können im Angebot einzelne Leistungsabschnitte, Abrechnungszeitpunkte und Zahlungstermine festgelegt werden. Bei einem Verbraucherwiderruf richten sich Abrechnung und ein möglicher Wertersatz ausschließlich nach den gesetzlichen Widerrufsvorschriften.
11. Anwendbares Recht und Vertragssprache
(1) Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz entzogen wird, der ihnen durch zwingende Bestimmungen des Rechts ihres gewöhnlichen Aufenthalts gewährt wird.
(2) Vertragssprache ist Deutsch.
12. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil oder unwirksam sein, richtet sich der Vertrag im Übrigen nach den gesetzlichen Vorschriften. Die gesetzlichen Regelungen treten an die Stelle der nicht einbezogenen oder unwirksamen Bestimmung.
Note:
The above General Conditions of Contract (Allgemeine Auftragsbedingungen) are only available in German. Only this German version is legally binding.
You may also download my general terms and conditions as a PDF file (in German).